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“Gekaufte Rankings” bei booking.com sind untersagt

Hotels auf booking.com – sortiert nach “Beliebtheit”

Am 25. August hat das Landgericht Berlin geurteilt und Rankings beim Buchungsportal booking.com verboten, die finanziell beeinflusst sind.

Im deutschsprachigen Buchungsportal listet booking.com Hotels in der Standardeinstellung unter dem Titel „Beliebtheit“ auf. Gleichzeitig bietet booking.com in den dortigen Geschäftsbedingungen Hotelbetrieben die Möglichkeit, die Reihenfolge der Auflistung durch Zahlung einer höheren Provision an booking.com positiv zu beeinflussen.

Diese Tatsache hat das Landgericht dazu veranlasst hart zu urteilen und darauf hinzuweisen, dass dadurch eine “grobe Täuschung” der Nutzer entsteht.

„Bei einer Sortierung von Hotels unter dem Titel „Beliebtheit“ erwarten die Nutzer, dass diese Darstellung auf unabhängigen Gästebewertungen beruht“, so RA Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Keinesfalls rechnet der Interessent damit, dass das Hotel die Möglichkeit hat, die Darstellung durch erhöhte Provisionszahlungen an booking.com zu beeinflussen“, so Schönheit weiter.

Weitere Hotels, die gute Bewertungen aber nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, werden dadurch benachteiligt und die Darstellung verzerrt. Der Nutzer kommt dabei ebenfalls nicht auf den Gedanken, dass die Auflistung der Hotels finanziell beeinflusst wurde. Das Landgericht Berlin sieht diese Tatsache ebenfalls und hat Booking.com diese Vorgehensweise in einer einstweiligen Verfügung untersagt (Az. 16 O 418/11).

Dieses Urteil zeigt aber wieder einmal, dass Bewertungen ein sehr großes Instrument zur Meinungs- und Entscheidungsbildung sind. Nicht ohne Grund versucht das LG Berlin die Authentizität bei Hotelbewertungsportalen herzustellen. Das bedeutet für Hoteliers noch mehr, dass sie sich um einen ehrliche und umfangreiche Darstellung in den einzelnen Portalen bemühen müssen. Sei es mit einer umfangreichen Präsenz (Hotelbeschreibung, Fotos, etc.) als auch mit ausreichend Gästemeinungen.

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Veröffentlicht von
Michael Mrazek
Tags: Bewertungenbooking.comBuchungsportaleHotelbewertungenLandgericht BerlinRanking

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